• AGB

      AGB

    • Banja-Birkenfeld Banja-Anlageaufnahmevertrag

      I. Geltungsbereich

      1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle über den Online-Shop: www.banja-birkenfeld.de (nachfolgend: „Online-Shop“) geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung der Banja-Anlage zur Beherbergung und Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen, Banketten usw., sowie alle weiteren Leistungen des Banjapark Betreibers.

      2. Der Abschluss eines Vertrages mit uns über unseren Online-Shop ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie unseren AGB im Rahmen des Bestellprozesses aktiv zustimmen, indem Sie das dafür vorgesehenen Feld ankreuzen. Durch Ihre Zustimmung erklären Sie, unsere AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

      3. Wir schließen über unseren Online-Shop ausschließlich Verträge mit volljährigen Verbrauchern
      im Sinne des § 13 BGB ab; im Übrigen schließen wir über unseren Online-Shop auch Verträge mit Personen, die nicht als Verbraucher handeln. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließet, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

      Darüber hinaus behalten wir uns vor, Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit uns ganz oder
      teilweise abzulehnen, sofern aufgrund der Umstände des Einzelfalls – etwa aufgrund der Anzahl
      der insgesamt im Rahmen eines Verkaufsvorgangs bestellten Artikel und/oder der Häufigkeit von
      Verkaufsvorgängen – berechtigte Zweifel daran bestehen, dass Sie als Verbraucher handeln.

      Indem Sie unsere AGB im Rahmen des Bestellprozesses akzeptieren, erklären Sie uns gegenüber,
      nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, volljährig zu
      sein, und Ihre Bestellung als Verbraucher zu tätigen.

      4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Veranstaltungsräume zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Banjapark Betreibers.

      5.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

      6. Die im Abschnitt II. enthaltenen Kundeninformationen sowie die auf unserer Internetseite
      abrufbare Widerrufsbelehrung und unsere Datenschutzerklärung sind nicht Bestandteil dieser
      AGB. Sie dienen der Erfüllung unserer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten.

      II. Vertragsabschluss, partner, haftung; Verjährung

      1. Fehler und Irrtümer bezüglich der Warenverfügbarkeit, der Preise und sonstiger Angaben behalten wir uns vor. Wir werden erkannte Fehler und Irrtümer in unserem Online-Shop unverzüglich berichtigen. Sofern bereits ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande gekommen ist, auf den sich die vorbezeichneten Fehler und Irrtümer auswirken können, bestimmen sich sowohl Ihre als auch unsere Rechte und Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Regelungen betreffend die allgemeine Lieferbarkeit sowie Lieferfristen in nachfolgendem Nr. 8 bleiben hiervon unberührt.

      2.Abbildungen und Fotos in unserem Online-Shop geben die Beschaffenheit der von uns
      vertriebenen Waren typischerweise nicht exakt wieder und dienen lediglich der Präsentation unsrer
      Waren. Nähere und zuverlässige Informationen über unsere Waren enthalten die von uns jeweils
      zur Verfügung gestellten Artikelbeschreibungen. Speziell im Hinblick auf die Farbgebung sind
      Abbildungen und Fotos in unserem Online-Shop nicht verbindlich. Wir weisen Sie in diesem
      Zusammenhang darauf hin, dass die an Ihrem Bildschirm dargestellten Farben von den
      tatsächlichen Farben abweichen können.

      3. Sämtliche in unserem Online-Shop gemachten Angaben zu Eigenschaften sowie zur
      Beschaffenheit von Waren sind nicht mit der Übernahme einer Garantie durch uns verbunden, es
      sei denn, derartige Angaben werden von uns ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet bzw.
      ausdrücklich „garantiert“. Die Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zustehenden
      Gewährleistungsrechte bleiben insgesamt unberührt.

      4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Banjapark zustande. Dem Banjapark Betreiber steht es frei, die Banja buchung schriftlich zu bestätigen.

      5. Vertragspartner sind der Banjapark Betreiber und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Banjapark gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

      6. Alle Ansprüche gegen dem Banjapark verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Banjaparks beruhen.

      7. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Banjaparks auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

      8. Etwaige Angaben in unserem Online-Shop zur allgemeinen Lieferbarkeit sowie zu
      voraussichtlichen Lieferfristen sind unverbindlich; vorbehaltlich besonderer Absprachen im
      Einzelfall vereinbaren wir mit Ihnen durch derartige Angaben in unserem Online-Shop keine
      Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Etwaige Angaben zur allgemeinen Lieferbarkeit
      sowie zu voraussichtlichen Lieferfristen stehen zudem stets unter dem Vorbehalt unserer
      Selbstbelieferung. Die für unsere Selbstbelieferung erforderlichen Maßnahmen werden wir mit der
      Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns rechtzeitig veranlassen.

      III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

      1. Der Banjapark ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Banja-Anlagen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

      2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Banja-Anlagen überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Banjaparks zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Banjaparks an Dritte.

      3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Der Banjapark ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nach zu belasten. Erhöht sich der vom Banjapark allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis anheben.

      4. Die Preise können vom Banjapark ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistung des Banjaparks oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Banjapark dem zustimmt.

      5. Rechnungen des Banjaparks ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Banjapark ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Banjapark berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Banjapark der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von Euro 5.‐‐zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

      6. Der Banjapark ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

      7. Ferner ist der Banjapark berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Banja-Anlageaufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 erfolgt ist.

      8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Banjaparks aufrechnen oder mindern.

      9. Zusätzliche Kosten bei grober Verunreinigung und Nutzung von Peelings.

      Bitte beachten Sie, dass bei grober Verunreinigung und Nutzung von Peelings/Masken und des gleichen eine Reinigungsgebühr in Höhe von 100€ anfällt. Wir bitten darum, unsere Einrichtungen sorgfältig zu behandeln, um diese Gebühr zu vermeiden.

      10. Zusätzliche Kosten für selbst mitgebrachte Speisen und Getränke.

      Bitte beachten Sie, dass für mitgebrachte Speisen und Getränke eine Servicegebühr von 150€ erhoben wird.

      IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

      1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Banjapark geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Banjaparks. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Banjaparks oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

      2.Sofern zwischen dem Banjapark und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde(14Tage vor Termin), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,onhe Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Banjaparks auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin(14Tage vor Termin Antritt)sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Banjapark ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Banjaparks oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

      3.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Banja-Anlage hat der Banjapark die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Banja sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

      4.Dem Banjapark steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preiseszu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Banjapark entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

      V. Rücktritt des Banjaparks

      1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Banjapark in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Banja-Anlagen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Banjaparks auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.

      2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Banjapark gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Banjapark ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

      3. Ferner ist der Banjapark berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Banjapark nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Banjaleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Banjapark begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Banjaleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Banjaparks in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐bzw. Organisationsbereich des Banjaparks zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

      4. Der Banjapark hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

      5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs‐ und ähnliche Veranstaltungen kann der Banjapark unterbinden bzw. abbrechen.

      6. Bei berechtigtem Rücktritt des Banjaparks oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

      VI. Anlagebereitstellung, übergabe und rückgabe

      1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Banjas oder Veranstaltungsräume.

      2. Gebuchte Banjas stehen dem Kunden ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder die Banja vorausbezahlt wurde hat der Banjapark das Recht, gebuchte Banjas nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen den Banjapark herleiten kann. Ansprüche des Banjaparks aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt.

      3. Am vereinbarten Buchungstag sind die Räumlichkeiten von dem Banjapark spätestens um 15.00 Uhr (ab11.00 Buchung) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Banjapark über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Banja bis 15.15 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.30 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Banjapark nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

      VII. Haftung des Banjaparks

      1. Der Banjapark haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Banja-Anlageaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Banjapark die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Banjaparks beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Banjaparks beruhen. Einer Pflichtverletzung des Banjaparks steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Banjaparks auftreten, wird der Banjapark bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare eizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

      2. Für eingebrachte Sachen haftet der Banjapark dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Banjapreises, höchstens Euro 3.500,‐, sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu Euro 800,‐. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Banjapark Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung entsteht nur dann, wenn die Räumlichkeiten oder Veranstaltungsräume, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

      3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Banjapark parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Banjagrundstück abgestellter oder rangierter kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Banjapark nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Banjaparks.

      5. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Banjapark bewahrt die Sachen 1 Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich der Banjapark nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

      VIII. Schlussbestimmungen

      1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Banja-Anlageaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

      2. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Banjaparks.

      4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN‐Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

      5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Banja-Anlageaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

      Banja-Birkenfeld Banja-Anlageaufnahmevertrag

      I. Geltungsbereich

      1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle über den Online-Shop: www.banja-birkenfeld.de (nachfolgend: „Online-Shop“) geschlossenen Verträge über die mietweise Überlassung der Banja-Anlage zur Beherbergung und Überlassung von Veranstaltungsräumen zur Durchführung von Tagungen, Seminaren, Kongressen, Banketten usw., sowie alle weiteren Leistungen des Banjapark Betreibers.

      2. Der Abschluss eines Vertrages mit uns über unseren Online-Shop ist nur unter der Voraussetzung möglich, dass Sie unseren AGB im Rahmen des Bestellprozesses aktiv zustimmen, indem Sie das dafür vorgesehenen Feld ankreuzen. Durch Ihre Zustimmung erklären Sie, unsere AGB zur Kenntnis genommen zu haben und mit deren Geltung einverstanden zu sein.

      3. Wir schließen über unseren Online-Shop ausschließlich Verträge mit volljährigen Verbrauchern
      im Sinne des § 13 BGB ab; im Übrigen schließen wir über unseren Online-Shop auch Verträge mit Personen, die nicht als Verbraucher handeln. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließet, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

      Darüber hinaus behalten wir uns vor, Ihr Angebot auf Abschluss eines Vertrages mit uns ganz oder
      teilweise abzulehnen, sofern aufgrund der Umstände des Einzelfalls – etwa aufgrund der Anzahl
      der insgesamt im Rahmen eines Verkaufsvorgangs bestellten Artikel und/oder der Häufigkeit von
      Verkaufsvorgängen – berechtigte Zweifel daran bestehen, dass Sie als Verbraucher handeln.

      Indem Sie unsere AGB im Rahmen des Bestellprozesses akzeptieren, erklären Sie uns gegenüber,
      nach dem Recht des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben, volljährig zu
      sein, und Ihre Bestellung als Verbraucher zu tätigen.

      4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Veranstaltungsräume zu anderen als Beherbergungszwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Banjapark Betreibers.

      5.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

      6. Die im Abschnitt II. enthaltenen Kundeninformationen sowie die auf unserer Internetseite
      abrufbare Widerrufsbelehrung und unsere Datenschutzerklärung sind nicht Bestandteil dieser
      AGB. Sie dienen der Erfüllung unserer gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten.

      II. Vertragsabschluss, partner, haftung; Verjährung

      1. Fehler und Irrtümer bezüglich der Warenverfügbarkeit, der Preise und sonstiger Angaben behalten wir uns vor. Wir werden erkannte Fehler und Irrtümer in unserem Online-Shop unverzüglich berichtigen. Sofern bereits ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande gekommen ist, auf den sich die vorbezeichneten Fehler und Irrtümer auswirken können, bestimmen sich sowohl Ihre als auch unsere Rechte und Ansprüche nach den gesetzlichen Bestimmungen; die Regelungen betreffend die allgemeine Lieferbarkeit sowie Lieferfristen in nachfolgendem Nr. 8 bleiben hiervon unberührt.

      2.Abbildungen und Fotos in unserem Online-Shop geben die Beschaffenheit der von uns
      vertriebenen Waren typischerweise nicht exakt wieder und dienen lediglich der Präsentation unsrer
      Waren. Nähere und zuverlässige Informationen über unsere Waren enthalten die von uns jeweils
      zur Verfügung gestellten Artikelbeschreibungen. Speziell im Hinblick auf die Farbgebung sind
      Abbildungen und Fotos in unserem Online-Shop nicht verbindlich. Wir weisen Sie in diesem
      Zusammenhang darauf hin, dass die an Ihrem Bildschirm dargestellten Farben von den
      tatsächlichen Farben abweichen können.

      3. Sämtliche in unserem Online-Shop gemachten Angaben zu Eigenschaften sowie zur
      Beschaffenheit von Waren sind nicht mit der Übernahme einer Garantie durch uns verbunden, es
      sei denn, derartige Angaben werden von uns ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet bzw.
      ausdrücklich „garantiert“. Die Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zustehenden
      Gewährleistungsrechte bleiben insgesamt unberührt.

      4. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Banjapark zustande. Dem Banjapark Betreiber steht es frei, die Banja buchung schriftlich zu bestätigen.

      5. Vertragspartner sind der Banjapark Betreiber und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Banjapark gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

      6. Alle Ansprüche gegen dem Banjapark verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Banjaparks beruhen.

      7. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Banjaparks auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

      8. Etwaige Angaben in unserem Online-Shop zur allgemeinen Lieferbarkeit sowie zu
      voraussichtlichen Lieferfristen sind unverbindlich; vorbehaltlich besonderer Absprachen im
      Einzelfall vereinbaren wir mit Ihnen durch derartige Angaben in unserem Online-Shop keine
      Lieferung innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Etwaige Angaben zur allgemeinen Lieferbarkeit
      sowie zu voraussichtlichen Lieferfristen stehen zudem stets unter dem Vorbehalt unserer
      Selbstbelieferung. Die für unsere Selbstbelieferung erforderlichen Maßnahmen werden wir mit der
      Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns rechtzeitig veranlassen.

      III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

      1. Der Banjapark ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Banja-Anlagen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

      2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Banja-Anlagen überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Banjaparks zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Banjaparks an Dritte.

      3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich der Mehrwertsteuersatz zum Tage der Leistungserbringung, so ändern sich die jeweils vereinbarten Preise entsprechend. Der Banjapark ist berechtigt, die Mehrwertsteuer nach zu belasten. Erhöht sich der vom Banjapark allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis anheben.

      4. Die Preise können vom Banjapark ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Räumlichkeiten, der Leistung des Banjaparks oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Banjapark dem zustimmt.

      5. Rechnungen des Banjaparks ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 5 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen. Der Banjapark ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist der Banjapark berechtigt, Zinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Banjapark der eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahnkosten in Höhe von Euro 5.‐‐zu erstatten. Alle weiteren Kosten, die im Rahmen eines Inkassos anfallen, trägt der Kunde.

      6. Der Banjapark ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

      7. Ferner ist der Banjapark berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthalts vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Banja-Anlageaufnahmevertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nr. 6 erfolgt ist.

      8. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Banjaparks aufrechnen oder mindern.

      9. Zusätzliche Kosten bei grober Verunreinigung und Nutzung von Peelings.

      Bitte beachten Sie, dass bei grober Verunreinigung und Nutzung von Peelings/Masken und des gleichen eine Reinigungsgebühr in Höhe von 100€ anfällt. Wir bitten darum, unsere Einrichtungen sorgfältig zu behandeln, um diese Gebühr zu vermeiden.

      10. Zusätzliche Kosten für selbst mitgebrachte Speisen und Getränke.

      Bitte beachten Sie, dass für mitgebrachte Speisen und Getränke eine Servicegebühr von 150€ erhoben wird.

      IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)

      1.Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Banjapark geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Banjaparks. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Banjaparks oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

      2.Sofern zwischen dem Banjapark und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde(14Tage vor Termin), kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,onhe Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Banjaparks auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin(14Tage vor Termin Antritt)sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Banjapark ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Banjaparks oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.

      3.Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Banja-Anlage hat der Banjapark die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Banja sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen.

      4.Dem Banjapark steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 100% des vertraglich vereinbarten Preiseszu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Banjapark entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

      V. Rücktritt des Banjaparks

      1.Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Banjapark in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Banja-Anlagen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Banjaparks auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option.

      2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Banjapark gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist der Banjapark ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

      3. Ferner ist der Banjapark berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Banjapark nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Banjaleistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden; der Banjapark begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Banjaleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Banjaparks in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts‐bzw. Organisationsbereich des Banjaparks zuzurechnen ist; ein Verstoß gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

      4. Der Banjapark hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

      5. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs‐ und ähnliche Veranstaltungen kann der Banjapark unterbinden bzw. abbrechen.

      6. Bei berechtigtem Rücktritt des Banjaparks oder Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 5 entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

      VI. Anlagebereitstellung, übergabe und rückgabe

      1.Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Banjas oder Veranstaltungsräume.

      2. Gebuchte Banjas stehen dem Kunden ab der vereinbarten Uhrzeit zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder die Banja vorausbezahlt wurde hat der Banjapark das Recht, gebuchte Banjas nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen den Banjapark herleiten kann. Ansprüche des Banjaparks aus Klausel IV bleiben von dieser Regelung unberührt.

      3. Am vereinbarten Buchungstag sind die Räumlichkeiten von dem Banjapark spätestens um 15.00 Uhr (ab11.00 Buchung) geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Banjapark über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung der Banja bis 15.15 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 15.30 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Dem Kunden steht es frei, dem Banjapark nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.

      VII. Haftung des Banjaparks

      1. Der Banjapark haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Banja-Anlageaufnahmevertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Banjapark die Pflichtverletzung zu vertreten hat, ferner sonstige Schäden die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Banjaparks beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grob fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Banjaparks beruhen. Einer Pflichtverletzung des Banjaparks steht die eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Banjaparks auftreten, wird der Banjapark bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare eizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

      2. Für eingebrachte Sachen haftet der Banjapark dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Banjapreises, höchstens Euro 3.500,‐, sowie für Geld, Wertpapiere und Wertgegenstände bis zu Euro 800,‐. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Banjapark Anzeige macht (§ 703 BGB). Die Haftung entsteht nur dann, wenn die Räumlichkeiten oder Veranstaltungsräume, in denen die Gegenstände belassen wurden, verschlossen waren.

      3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Banjapark parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Banjagrundstück abgestellter oder rangierter kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Banjapark nicht. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Banjaparks.

      5. Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Verlangen, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Der Banjapark bewahrt die Sachen 1 Monate auf, danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Soweit kein erkennbarer Wert besteht, behält sich der Banjapark nach Ablauf der Frist eine Vernichtung vor.

      VIII. Schlussbestimmungen

      1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Banja-Anlageaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

      2. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist der Sitz des Banjaparks.

      4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN‐Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

      5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Banja-Anlageaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.